Die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen können bei Vertragsärztinnen oder Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos durchgeführt werden.
Nichtversicherte Personen haben nur dann Anspruch auf die Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich nachweisen können. Nicht krankenversicherte Frauen müssen sich daher vor Inanspruchnahme einer Untersuchung von der Österreichischen Gesundheitskasse, die für den Wohnort zuständig ist, einen Anspruchsbeleg ausstellen lassen. Im Zuge dessen erfolgt die Überprüfung des Lebensmittelpunktes in Österreich. Mit diesem Beleg können dann bei einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt des Krankenversicherungsträgers die jeweiligen vorgesehenen Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen kostenlos durchgeführt werden.
Führt eine Wahlärztin oder ein Wahlarzt die Untersuchungen durch, müssen die entstandenen Kosten von der Patientin bzw. von den Eltern zunächst selbst bezahlt werden. Bei Vorlage der Honorarnote samt Zahlungsnachweis werden die Kosten zum Teil von der Sozialversicherung übernommen.
Hier erhalten Sie die Informationen zum Eltern-Kind-Pass in Gebärdensprache.